Vortrag anlässlich
des Symposiums "Investition in Früherkennung" der KKH am 22. November
2001 in Berlin.
Wo ist die Schmerzgrenze
zur Teilnahmebereitschaft an Früherkennungsmaßnahmen? Wie viel
will man überhaupt wissen?
Wie viel Fortschritt erträgt der Mensch?
Linus S. Geisler
Fortschritt - die helle und
die dunkle Seite
In keiner Epoche gab es eine
derartige Explosion an Daten, Wissen und Neuerungen, versehen mit dem Etikett
"Fortschritt", wie in unserer Zeit.
Aber was ist Fortschritt?
Ist der Pflegeroboter - es gibt ihn übrigens bereits unter dem Namen
Care-O-Bot [1] ,
der berechenbar, ohne Launen und ohne burn-out-Syndrom seine Tätigkeit
verrichtet, Fortschritt? Fällt alles, was Freiheit vergrößert
und Probleme lösen kann, bereits unter den Fortschrittsbegriff? Bedeutet
nicht Freiheit durch Fortschritt häufig zugleich Zunahme von Unfreiheit
auf einer höheren Ebene? Gelingen Problemlösungen oft nicht nur
um den Preis von Problemvermehrung?
Beispiele hierfür lassen
sich leicht aufzeigen: Intensivmedizin, die in der Lage ist, Leben zu retten
und Gesundheit wieder herzustellen, hat neue, schwere, vorher unbekannte
Krankheitsbilder auf den Plan gerufen, wie zum Beispiel die Respiratorlunge.
Ein anderes Beispiel ist
die Reproduktionsmedizin. Ursprünglich angelegt unfruchtbaren Paaren
zu Nachwuchs zu verhelfen, nimmt sie bei der PID (Präimplantationsdiagnostik)
die Verwerfung von Embryonen in Kauf und bringt so genannte überzählige
Embryonen hervor, deren Tötung Voraussetzung für die Gewinnung
humaner embryonaler Stammzellen ist. An der Fortpflanzungsmedizin wird
im übrigen beispielhaft das elementare Trauma der modernen Biowissenschaften
deutlich: ihre Unfähigkeit, den Menschen in seiner Unvollkommenheit
und Endlichkeit anzunehmen.
Die strahlende Seite des
Fortschritts ist nicht ohne seine dunkle Seite zu haben. Schmerzlich erleben
wir, dass wachsender Fortschritt immer auch wachsende Ratlosigkeit bedeutet,
dass die Vermehrung des Wissens auch die Vermehrung des Unwissens zur Folge
hat. Mit einer Kugel hat man das Wissen verglichen, die durch Forschung
immer größer wird. Aber gleichzeitig wächst auch ihre Außengrenze,
die an das Ungewusste stößt [2]. Und leider ist es beim Fortschritt
ähnlich wie beim Mond. Seine glänzende Hälfte sticht von
selbst ins Auge. Um die dunkle Seite zu Gesicht zu bekommen, sind wesentlich
größere Anstrengungen nötig. Freilich ist auch gewiss:
es gibt sie.
Die Vorstellung Kants von
Fortschritt als einer moralisch-praktischen Vernunftidee, die dem Vollzug
eines verborgenen Planes der Natur dient, wobei der Mensch sich als Vernunftwesen
weiterentfalten soll, wurde längst mit Anbruch des industriellen Zeitalters
radikal verlassen [3]. Nicht mehr die sittliche Höherentwicklung des
Menschen, sondern die fortschreitende Beherrschung der Natur wurde zum
zentralen Thema, allerdings verbunden auch mit der Verheißung einer
fortschreitenden Humanisierung der Gesellschaft.
Bei der Betrachtung mancher
Wissenschaftszweige, die Medizin nicht ausgenommen, erleben wir eine Beschleunigung
von Fortschrittsbestrebungen, die Züge der Verselbständigung
nicht verleugnen können. Die Vorsichtigeren erkennen wenigstens, dass
es immer gefährlicher wird, sich ständig neue, noch fortschrittlichere
Zukünfte zusammen zu fantasieren. Denn die Zukünfte schlagen
zurück in die Gegenwart. Sie verbauen die Kontingenz als Fundament
der Freiheit. Sie engen die Handlungsspielräume und die Kreativität
ein [4] .
Und je rasanter der Fortschrittsprozess, um so mehr gilt die Feststellung
des Philosophen Michel Serres: "Die Moral ist langsamer als die Vernunft."
[5]
Aber kann der Mensch nicht
wissen, nicht forschen? Die Antwort lautet: Nein. "Der wissenschaftliche
Mensch ... ist eine ganz unvermeidliche Tatsache; man kann nicht nicht
wissen wollen!" heißt es bei Robert Musil im "Mann ohne Eigenschaften"
[6]. In Wirklichkeit, schreibt Musil, stellt nicht der Forscher der Wahrheit
nach, sondern sie ihm. Während er der Wahrheit nachjagt, verkennt
er, dass er der Gejagte ist. Und gilt nicht für manchen Forscher der
neue Hauptsatz der Zukunftsenthüllung: "Die Suche ist prächtiger
als der Fund" [7]?
Fortschritt, so erkennen
wir tagtäglich, ist eine zwiespältige Sache geworden. Und wer
als das Schlimmste am Fortschritt die Kritiker des Fortschritts ansieht,
läuft Gefahr, von denen, die er als Apokalyptiker tituliert, in die
Sektion der Euphoriker eingeordnet zu werden. Nicht Endzeitvisionen erscheinen
gefragt, sondern die Erkenntnis, dass Technikfolgeabschätzung in den
Lebenswissenschaften ein immer schwierigeres Metier geworden ist, nicht
zuletzt deshalb, weil Medizin eine "stochastische Kunst" ist [8].
Und schließlich, bisher
galt für fast alle Innovationen regelhaft der Nestroysche Aphorismus
über den Fortschritt, nämlich: "dass er viel größer
ausschaut, als er wirklich ist".
Die Frage lautet also nicht
nur, wie viel Fortschritt braucht der Mensch, sondern viel mehr: wie viel
Fortschritt erträgt der Mensch? [9]
Wissen und Nichtwissen
Wenn es um Früherkennung
geht, geht es um den Umgang mit Wissen. Aber auch um die Erkenntnis, dass
die Bacon'sche These "Wissen ist Macht" für die Wissenschaften heute
nicht mehr ungeprüft übernommen werden kann.
Aus dem Selbstbestimmungsrecht
und mittelbar aus der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes (Art.
2 Abs 1 i.V.m. Artikel 1, Abs 1 GG) ergibt sich das Recht eines Menschen,
ihn selbst betreffende Informationen über seinen Gesundheitszustand
zu kennen und Handlungs- bzw. Lebenspläne in Kenntnis dieser Informationen
zu entwerfen und zu verfolgen.
Einschränkungen dieses
Rechts auf Wissen sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig.
Dieses Recht findet seine Grenzen insbesondere dort, wo dadurch Persönlichkeitsrechte
anderer berührt werden.
Für den Einzelnen wird
deutlich, dass er heutzutage eine Fülle an Wissen über sich selbst
erlangen kann, die ihn unter Umständen hoffnungslos überfordert.
Klar ist auch, dass sich biometrische Daten, einmal in die Welt gesetzt,
nicht löschen lassen wie Einträge im Strafregister, dass es hier
kein "Vergessen" gibt. Der Heidelberger Jurist Paul Kirchhof hat dieses
Wissen vor kurzem das "nicht mehr private Wissen" genannt und die Bedeutsamkeit
dieses Wissen für die Freiheit des Einzelnen betont [10].
Wissen ist keine Konstante,
sondern kontextabhängig. Das Gleiche gilt im übrigen auch für
das Nichtwissen. Wissen kann seine Qualität je nach Zweckbindung grundlegend
verändern. Was nur ich über mich weiß, kann seine Natur
vollständig ändern, schon wenn es zu Wissen in der Familie wird.
Das gilt insbesondere für genetische Daten. Ganz zu schweigen von
den möglichen Ausweitungen, wenn Arbeitgeber oder Versicherungen sich
dieses Wissen aneignen.
Wissen beinhaltet stets einen
Imperativ zum Handeln, dem man sich nur schwer verweigern kann. In der
neuen Welt des Möglichen ist Wissen bereits Eingriff. Dass Wissen
"der erste Schritt zum handeln ist" [11], darauf baut ja der Patient gerade
dann, wenn es sich, wie bei der Früherkennung, um ein Vorauswissen
handelt. Dieses Vorauswissen soll ihn zum Handeln befähigen, zum Beispiel
sich einer Therapie zu unterziehen oder sich vorbeugend zu verhalten -
oder sich beidem zu verweigern.
Was aber, wenn dieses Wissen
keinen erkennbaren Nutzen mit sich bringt? Wenn es wie ein trojanisches
Pferd den Vorgeschmack von Krankheit in das Bewusstsein des (noch) Gesunden
einschleust, ihn in ein Niemandland zwischen Gesundheit und Krankheit verbannt.
Wenn Wissen zum vergifteten Wissen wird?
Wissen verändert den,
den es betrifft, vor allem, wenn dieses Wissen als Diagnose vermittelt
wird. Denn es gibt wahrscheinlich keine Diagnose ohne Veränderung
des Leiblichkeitsbewusstseins [12] .
Jede Diagnose beeinflusst den Prozess der Selbstauslegung des Betroffenen
[13].
Die natürliche Unfähigkeit
des Menschen, die eigene Zukunft vorauszusehen, ist eine wesentliche Grundlage
seiner Unbefangenheit, ja eigentlich auch ein Teil seiner Freiheit. Plötzlich
wird diese natürliche Unfähigkeit partiell durchbrochen. Wenn
wir glauben, etwas über unsere Zukunft zu wissen, verändert sich
untrennbar unsere Gegenwart.
Damit stellt sich die Frage
nach dem Recht auf Nichtwissen. National und international wird von Medizinern,
Bioethikern und Juristen ein Recht auf Nichtwissen hinsichtlich der eigenen
genetischen Konstitution intensiv diskutiert [14]. Keine Zweifel lassen
insofern zum Beispiel die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Diagnostik
von Krebsdispositionen erkennen. Darin wird mehrfach das Recht auf Nichtwissen
ohne weitere Problematisierung als gleichsam selbstverständliche Rechtsposition
hervorgehoben [15] .
Inhaltlich zielt das Recht
auf Nichtwissen auf den Schutz des Einzelnen davor, Kenntnisse über
gesundheitliche Daten mit Aussagekraft über seine persönliche
Zukunft zu erlangen, ohne dies selbst zu wollen.
Nicht wenige Patienten weisen
gegenüber der Alternative Wissen/Nichtwissen eine ambivalente Haltung
auf. Typisch für dieses Gespaltensein ist die Äußerung
der Huntington-Forscherin Nancy Wexler, die selbst aus eine Chorea-Huntington-Familie
stammt, hinsichtlich des krankmachenden Gens: "Ich möchte wissen,
dass ich es nicht habe, aber ich möchte auf keinen Fall wissen, dass
ich es habe." [16]
Über den Umgang mit
genetischen Daten herrschen zwischen Experten einerseits sowie Kranken
und potentiellen Patienten andererseits allerdings deutlich unterschiedliche
Vorstellungen. Dies hat eine aktuelle von der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
dem französischen Institut National de la Santé et de la Recherche
Médicale und von den amerikanischen National Institutes of Health
geförderte internationale Studie an 1.400 Patienten in den USA/Kanada,
Frankreich und Deutschland ergeben [17].
So befürworteten nur
ein Drittel der Befragten das Recht auf Nichtwissen. Die meisten Patienten
(Deutschland 88%, Frankreich 97%, USA/Kanada 93%) glaubten, sie hätten
das Recht, ihre Kinder auf Erkrankungen testen zu lassen, die sich erst
im späteren Erwachsenenalter manifestieren. Viele Patienten befürworteten
einen offenen Umgang mit genetischen Informationen innerhalb von Familien
auch gegen den Wunsch einzelner Betroffener.
Diese internationale Befragung
macht den Trend zur Einforderung von mehr individueller Autonomie bei der
Entscheidung für oder gegen den Zugang zu Testangeboten deutlich,
allerdings auf der Basis von soliden Informationsangeboten.
Angesichts der unkalkulierbaren
Risiken explosiver Wissensvermehrung stellt sich die Frage, ob nicht -
im Gegensatz zur Maxime Bacons - gelten könnte: Nichtwissen ist
ethische Macht? Der führende französische Reproduktionsexperte
Jacques Testart [18] zum Beispiel hat sich später von seiner Wissenschaft
völlig distanziert. In seinem Buch "Das transparente Ei" schreibt
er: "Ich plädiere für eine Logik der Nichterfindung, für
eine Ethik der Nichtforschung."
Mit der Entstehung von Wissen
tritt das Problem des Datenschutzes auf den Plan. Der Ausdruck "Datenschutz"
ist allerdings irreführend. Datenschutz dient in erster Linie nicht
dem Schutz von Daten, sondern dem Schutz der Persönlichkeit von Menschen,
deren Daten bearbeitet werden. Genau genommen geht es um den "Persönlichkeits-
und Grundrechtsschutz beim Umgang mit Personendaten." Auf die Präferenz
des Grundrechtsschutzes der Bürger gegenüber noch so imponierenden
Nützlichkeitserwägungen großer Datenbanken hat der Datenschutzbeauftragte
Spiros Simitis, Vorsitzender des Nationalen Ethikrates, vor kurzem hingewiesen
und auf die generelle Unmöglichkeit, den Zugriff Unbefugter mit letzter
Sicherheit verhindern zu können [19].
Früherkennungsmaßnahmen
Daten zur Früherkennung
werden an Gesunden oder scheinbar Gesunden erhoben. Liegen die gesuchten
Merkmale vor, wird der Gesunde zum potentiell Kranken.
Die nachgewiesenen Merkmale
können prognostisch "hart" sein, wie bei der Chorea Huntington. Die
Reaktionen auf das Resultat eines solchen Tests sind nicht sicher vorherzusagen.
Es ist durchaus möglich, dass sie quasi paradox ausfallen. Dies hat
Claus Bartram am Beispiel der Chorea Huntington geschildert: Wenn die humangenetische
Diagnose negativ ausfällt, das Krankheitsgen also nicht nachweisbar
ist, bekommen 30 bis 40 Prozent der Getesteten eine schwere Depression,
vielleicht aus Schuldgefühl gegenüber den betroffenen Geschwistern.
Dagegen sind Anlageträger nach Eröffnung der Diagnose nicht selten
in euphorischer Stimmung, da sie jetzt Sicherheit haben und ihr weiteres
Leben eindeutig planen können [20] .
Der positive Befund einer
Früherkennungsmaßnahme kann aber auch lediglich eine statistische
Risikoerhöhung anzeigen, wie zum Beispiel der Nachweis des sog. Brustkrebsgens.
Das Lebenszeitrisiko für eine Frau an einem Mammakarzinom zu erkranken,
liegt bei BRCA2-Mutationsträgerinnen zwischen 37 und 84% im Vergleich
zu 8% bei Personen in der sog. Allgemeinbevölkerung [21]. Im Kern
bedeutet ein solcher Befund für den Einzelnen nicht mehr als ein individuell
nicht präzisierbar erhöhtes Krebsrisiko und beinhaltet gleichzeitig
die Chance, niemals, selbst bis zu einem hohen Lebensalter an Krebs zu
erkranken.
Früherkennung, die therapeutische
Optionen eröffnet, muss aber nicht automatisch ein Garant für
verbesserte Lebensqualität oder gar Lebensverlängerung sein.
Ein Beispiel dafür ist die PSA-Bestimmung (PSA = prostataspezifisches
Antigen) zur Früherkennung von Prostatakrebs. Nach Einführung
des Tests 1987 in den USA schnellte dort die Zahl der entdeckten Prostatatumoren
in die Höhe. Jeder sechste US-Amerikaner wird nunmehr im Lauf seines
Lebens mit der Diagnose "Prostatakrebs" konfrontiert, doch nur jeder dreißigste
stirbt an dieser Krankheit. Ob die Diagnose einen Gewinn oder eine Belastung
darstellt, ist noch Gegenstand der Diskussion. Es bleibe offen, so der
Harvard-Mediziner Michael Barry in seinem Essay zur Frühdiagnose des
Prostatakarzinoms, ob die Männer auch länger lebten - oder lediglich
länger von ihrer Krankheit wüssten [22].
Eine andere Situation ergibt
sich bei der Hämochromatose, der Eisenspeicherkrankheit, die autosomal
rezessiv vererbt wird, auf einer Mutation auf Chromosom 6 (spezifische
Punktmutation C 282 Y) beruht und unbehandelt durch Leberzirrhose, Leberkrebs,
Zuckerkrankheit oder Herzversagen die Lebenserwartung verkürzt [23].
Durch wiederholte Aderlässe lässt sich der Verlauf eindeutig
positiv beeinflussen. Ob ein Hämochromatose-Screening allerdings uneingeschränkt
zu befürworten wäre, ist dennoch nicht ohne weiteres zu beantworten,
wenn man beispielsweise an die psycho-sozialen Auswirkungen für phänotypisch
nicht betroffene Merkmalsträger denkt [24].
Die Optionen von Früherkennungsmaßnahmen
umfassen ein Spektrum, an dessen einem Ende die frühzeitige Diagnose
und erfolgreiche Therapierbarkeit einer lebensbedrohlichen Krankheit steht
und am anderen Ende belastendes Wissen ohne therapeutischen Wert. Diese
Klassifizierung erlangt ihre klinische Tauglichkeit aber erst im Kontext
mit der Erlebniswelt des Getesteten und seiner individuellen Auslegung
der Begriffe von Gesundheit und Krankheit. Ansonsten wird Krankheit reduziert
auf Defekte an Makromolekülen und Diagnostik verkürzt auf angewandte
Biometrie [25] .
Hier wird der dringende Bedarf
an qualifizierter Beratung vor und nach der Testung deutlich. Die bei der
Früherkennung gewonnen Daten sind ihrer Natur nach interpretationsbedürftig.
Die "Aufklärung" über ihren Bedeutungsgehalt beinhaltet die Bereitstellung
eines Rahmens, der eine eigene Auseinandersetzung und Bewertung ermöglicht.
"Beratung" bezieht die konkrete Lebenssituation und Lebensplanung der Betroffenen
mit ein und unterstützt diese bei einer emotionalen Einordnung ihrer
Situation und ihrer jeweiligen Entscheidung.
Fazit
Früherkennungsmaßnahmen
führen zu einem heiklen Wissen, dessen Konsequenzen für den Getesteten
immer nur annäherungsweise abgeschätzt werden können. Wenn
der Nutzen den möglichen Schaden überwiegen soll, muss die Individualität
des Einzelnen in Rechnung gestellt werden, sein Verständnis von Gesundheit
und Krankheit, seine Bereitschaft und Fähigkeit, sich mit den möglichen,
vielleicht aber auch fehlenden Konsequenzen arrangieren zu können.
Dem Recht auf Wissen steht
das Recht auf Nichtwissen gegenüber. Beide Rechte haben das gleiche
Gewicht. Von der Balance zwischen Wissen und Nichtwissen, sagt Elias Canetti
[26] ,
hängt es ab, wie weise einer wird - oder, so könnte man hinzufügen,
ob er sich als gesund oder krank erlebt.
Literatur:
[1] Richter, E.: Skepsis
in Deutschland, Begeisterung in Japan: Der Pflegeroboter kommt! Ärztezeitung,
Nr. 205, 15.11.2000, S. 28.
URL: http://www.aerztezeitung.de/docs/2000/11/15/205a2801.asp
- Externer
[2] Markl, H.: Zur Zukunft
der Forschung. Frankfurter Rundschau, 15.7.2000
[3] Kant, I.: Beantwortung
der Frage: was ist Aufklärung? Berlinische Monatsschrift. Dezember-Heft
1784. S. 481-494
[4] Geisler, L.S.: Ein neuer
Mensch. Universitas, 56. Jahrgang, Januar 2001, Nummer 655, S. 43-53
URL: http://www.linus-geisler.de/artikel/0101universitas_mensch.html
- Interner
[5] Serres, M.: Geleitwort
in: Testart, J.: Das transparente Ei. Frankfurt/Main - München 1988
[6] Musil, R.: Der Mann ohne
Eigenschaften. Reinbek. 1978.
[7] Maxeiner, D.: Nur noch
das Unberechenbare ist gewiss. Die Zeit, 4.8.1995.
[8] Ierodiakonou, K., J.
P. Vandenbrouke: Medicine as a stochastic art. Lancet 341 (1993) 542-543
[9] Geisler, L. S.: Wie viel
Fortschritt verträgt der Mensch? Zukunftsaspekte der Medizin. In:
Michael Emmrich (Hrsg): Im Zeitalter der Bio-Macht, Frankfurt a. Main,
1999, S. 55 - 68.
[10] Kirchhof, P.: Das nicht
mehr private Wissen. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 23.10.2001, Nr. 246,
Seite 52
[11] aaO. [10]
[12] Geisler, L.S.: Der Mensch
als gläserner Patient. Referat anlässlich der 4. Fachtagung "Gesund
in eigener Verantwortung? Patientenrechte in der Diskussion" am 28. und
29. September 2001, Dresden. Stiftung Deutsches Hygiene-Museum in Zusammenarbeit
mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
URL: http://www.linus-geisler.de/vortraege/0109dresden.html
- Interner
[13] Lanzerath, D.: Krankheit
und ärztliches Handeln. Zur Funktion des Krankheitsbegriffs in der
medizinischen Ethik. Freiburg i. Br. 2000.
[14] Chadwick/Levitt/Shickle
(Hrsg.), The right to know and the right not to know, 1997.
[15] Richtlinien der BÄK,
DÄBl. 1998, A-1398.
URL: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Richtidx/Krebs_pdf.pdf
- Externer Download
[16] Schneider, R. U.: Wissen
ist Ohnmacht. NZZ Folio, 09.2000 (Gene - Der Mensch und sein Erbe)
URL: http://www-x.nzz.ch/folio/archiv/2000/09/cover.html
- Externer
[17] Wertz, D, I. Nippert,
G. Wolff, S. Aymé: Ethik und Genetik aus der Patientenperspektive:
Ergebnisse einer internationalen Studie. Genomexpress 2/01
[18] Testart, J.: Das transparente
Ei. Frankfurt/Main, München 1988
[19] Datenschützer warnt
vor Chipkarte. Süddeutsche Zeitung, 31.8.2001
[20] Nach negativem Gentest
fallen manche in eine Depression. Ärzte Zeitung, 20.4.2001
URL: http://www.aerztezeitung.de/docs/2001/04/20/073a1101.asp
- Externer
[21] Ries, L.A.G., Kosary
C.L., Hankey, B.A., Edwards B.K. (eds): SEER Cancer Statistics Review,
1973-1995, National Cancer Institute, Bethesda, MD, 1998.
[22] Barry, M.J.: Prostate-Specific-Antigen
Testing for Early Diagnosis of Prostate Cancer. N Engl J Med 2001; 344:
1373-1377. May 3, 2001.
[23] Weiss, L.: Lebergentherapie
- Aktueller Stand und Ausblick. In: Raem, A.M. et al. (Hrsg.): Genmedizin.
Eine Bestandsaufnahme. Springer Berlin. 2001. S. 391 ff.
[24] Geisler, L.S.: Modellversuch
Hämochromatose-Screening der KKH und MHH - Kritikpunkte. Stellungnahme
für die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin".
Juli 2001.
[25] Geisler, L.S.: Vorhölle
nach dem Gentest. Financial Times Deutschland, 05.12.2000, S. 31.
URL: http://www.linus-geisler.de/artikel/0012ftd_gentest.html
- Interner
[26] zit.n. Kleinknecht,
Th.: Wissen, Nichtwissen, Systemwissen.
URL: http://www.uni-siegen.de/~ifan/ungewu/heft8/kleinknecht8.htm
- Externer
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Geisler, Linus S.: Wie viel
Fortschritt erträgt der Mensch? Vortrag anlässlich des Symposiums
"Investition in Früherkennung" der KKH am 22. November 2001 in Berlin. |
URL dieses Vortrags: http://www.linus-geisler.de/vortraege/0111kkh.html |
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