Referat anlässlich
des 16. Workshops Medizinethik " ... und ruhe in Frieden – Annnäherung
an eine Kultur der Obduktion" am 1. März 2003 im St. Joseph-Krankenhaus,
12101 Berlin
"Darf eine Obduktion stattfinden?"
Das wichtige Gespräch
zwischen Arzt und Angehörigen
Linus S. Geisler
Die Todesnachricht
Was ein Patient und seine
Angehörigen während eines Krankenhausaufenthaltes in der Regel
erwarten, sind Heilung der Krankheit, zumindest aber Linderung. Der Tod
eines Patienten kann dann als ultimativer Fehlschlag des klassischen Heilauftrags
erscheinen. Freilich können die Erwartungen der Angehörigen von
vornherein auch anders gewichtet sein oder sich grundlegend geändert
haben, zum Beispiel, wenn im Krankheitsverlauf Hoffnung in Aussichtslosigkeit
umgeschlagen ist, oder das Leiden des Kranken von seiner Umgebung als unerträglich
erlebt wurde. Plötzlicher Tod aus scheinbarer Gesundheit, der Tod
eines Kindes oder der längst erwartete Tod eines hochbetagten Menschen
werden zu unterschiedlichen Erlebnismustern und Trauerreaktionen der Angehörigen
führen. Kulturelle und religiöse Besonderheiten, Riten und Äußerungen
der Trauer müssen beachtet werden [1].
Der Arzt, der die Todesnachricht
überbringt, muss sich also auf sehr unterschiedliche Verhaltensweisen
der Angehörigen einstellen können. Meist kennt er die Geschichte
zwischen dem Toten und seinen Hinterbliebenen nicht oder nur umrisshaft.
Er weiß nicht, ob die Ehe gut war, die Kinder wohlgeraten, welches
Gewicht Glück, Liebe oder Schuld in dieser Beziehung hatten [2 ].
Aus Angehörigensicht wird der Arzt in dieser Situation nicht selten
in der Funktion des "Unglücksboten" erlebt. Auf ihn projiziert sich
spontan vieles gleichzeitig: die Todesnachricht, das scheinbare Versagen
der Medizin, vielleicht sogar der Verdacht, dass etwas "schiefgelaufen"
sein könnte, vor allem bei unerwarteten Todesfällen.
Dies spiegelt sich auch in
einer von dem Psychologen Frank Lasogga initiierten Studie an der Uni Dortmund
über das Überbringen einer Todesnachricht wider [3 ].
96 der 171 befragten Überbringer von Todesnachrichten erklärten,
die Empfänger hätten vor allem traurig, entsetzt oder fassungslos
reagiert, 36 hatten aber auch erlebt, wie Angehörige und Freunde die
Nachricht "nüchtern, gefasst oder gelassen" aufnahmen und gleich über
technische Details wie Todesanzeigen oder Beerdigungstermine zu reden begannen.
Wie in vielen anderen kritischen
Gesprächssituationen in der Medizin, so zum Beispiel auf der Intensivstation,
steht die Beziehung Arzt-Angehörige an einem Scheidepunkt. Wird der
Angehörige zum Gegner oder gelingt es im Idealfall, ihn als Verbündeten
zu gewinnen? Hinzu kommt der scheinbare Unvereinbarkeitscharakter von Todesmitteilung
und dem Ersuchen um Einwilligung in die Obduktion. Verschärft wird
die ganze Situation durch den häufig herrschenden oder angenommenen
Zeitdruck. Der psychische Druck in dieser Situation ist erheblich und nimmt
auch für den erfahrenen Arzt im Lauf der Jahre kaum ab.
Am Anfang jedes Gesprächs
mit der Bitte um Zustimmung zur Obduktion steht ein von Vertrauen, Einfühlung
und Echtheit geprägtes Gespräch mit den Angehörigen über
den Todesfall selbst. Es ist das unerlässliche Nadelöhr, dass
kommunikativ passiert werden muss, ehe eine Obduktion überhaupt thematisiert
werden kann [4 ].
Bezeichnenderweise gibt es
nur wenig Literatur zu dieser schwierigen und von nicht wenigen Ärzten
gefürchteten Gesprächssituation mit den Angehörigen [5],
[6]. Für Angehörige von Polizei [7], [8], Feuerwehr, Rettungsdienst
oder Katastrophenschutz so wie Seelsorger [9] existieren hingegen sehr
wohl zum Teil gut fundierte und strukturierte Gesprächsanleitungen
zum Überbringen einer Todesnachricht.
Im Gespräch mit den
Hinterbliebenen können nahezu alle Kommunikationsfallen und -defizite
wirksam werden. Von den Ärzten selbst werden sie oft nicht wahrgenommen
[10]. In der Dortmunder Studie unter der Leitung von Lasogga zeigte sich,
wie schmal der Grat des richtigen Verhaltens für den Überbringer
der Todesnachricht ist. Einerseits schätzten die Überbringer
selbst "Oberflächlichkeit", "Gefühlskälte" und "zu viel
Routine" als zentrale Fehler ein. Doch gleichzeitig bewerteten es zahlreiche
Empfänger als sehr positiv, wenn die Überbringer Sicherheit und
Ruhe und nicht zu viele Emotionen ausstrahlten. Deutlich wurde allerdings,
dass eine unangemessen überbrachte Todesnachricht zu einer zusätzlichen
Traumatisierung der Empfänger führen kann.
Wer sollte die Todesnachricht
am besten überbringen? Weder der Unerfahrenste (Arzt im Praktikum
oder gar PJler), noch unbedingt der Teamleiter oder Chefarzt, sondern idealerweise
der Arzt, der den Verstorbenen am besten gekannt hat.
Einheitliche Vorstellungen
darüber, wie Todesnachrichten optimal überbracht werden können,
gibt es kaum – und kann es auch kaum geben, weil die Lebenssituationen,
die Einstellung zum Verstorbenen und auch die Reaktionen der Empfänger
individuell sehr unterschiedlich sind. Genauso gilt aber, dass auch und
gerade in dieser prekären Situation das Gelingen des Gesprächs
von der Beachtung der elementaren Regeln menschlicher Kommunikation
abhängt.
Wesentlich für ein gelingendes
Gespräch sind also:
• |
(emotionale) Präsenz |
• |
aktives Zuhören |
• |
einfühlendes Verstehen
(Empathie) und |
• |
Annehmen der Wirklichkeit
der Gesprächspartner. |
Die Empfehlung der Dortmunder
Studie lautet daher konsequenterweise in knapper Form: "Die Betroffenen
sprechen lassen, selbst eher schweigen, Mitgefühl zeigen."
Wie für jedes Gespräch
so gilt auch für das Gespräch mit den Angehörigen, dass
die Qualität des Gesprächsanfangs für das Gelingen des ganzen
Gesprächs und die Vertrauensbasis, die dabei gebildet werden soll,
ausschlaggebend ist. Ein missglückter Gesprächsanfang macht es
unwahrscheinlich, dass Angehörige einer Obduktion zustimmen werden.
Hier gilt die Goethesche Maxime: "Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt
mit dem Zuknöpfen nicht zurande..." [11}
Angehörige haben ein
feines Gespür für die Echtheit der ärztlichen Haltung
und erleben sterile Professionalität und inneres Unbeteiligtsein rasch
als feindseliges Verhalten, das seinerseits Aggressivität provoziert.
Glaubwürdigkeit und Überzeugungsfähigkeit des Arztes stehen
und fallen mit seiner Fähigkeit, sich auf die aktuelle Situation und
Erlebniswelt der Angehörigen einstellen zu können. Er muss auch
mit seinen eigenen Ängsten und der eigenen Betroffenheit, die beim
Tod eines Patienten in welcher Form auch immer, gegeben ist, umgehen können.
Dazu gehört auch die Kraft, die Hiobsbotenrolle auszuhalten. Diese
Kraft wurzelt zu wesentlichen Teilen in der eigenen, gereiften Auseinandersetzung
mit Sterben und Tod. Sie bestimmt sich aus einem ärztlichen Selbstverständnis,
das nicht von einem unbegrenzten Aktionismus geprägt ist, sondern
die natürlichen Grenzen ärztlichen Tuns akzeptiert und den nicht
abwendbaren Tod eines Patienten nicht als persönliche Niederlage erlebt.
Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass die "Instrumentenlosigkeit" in
dieser Situation zur Hilflosigkeit führt [12]. Das heutige Medizinstudium
sieht allerdings lediglich den Sektionskurs am Studienanfang als einzige
verpflichtende Auseinandersetzung mit dem Tod vor.
Der Gesprächsrahmen
bestimmt
wesentlich mit, ob ein tragfähiges Gesprächsklima zustande kommen
kann. Todesnachricht und Ersuchen um die Zustimmung zur Obduktion in einem
"Flurgespräch" abhandeln zu wollen, gehört zu den kommunikativen
Todsünden. Das Einrichten von Abschiedsräumen in Kliniken sollte
obligat sein.
Jeder Zeitdruck muss
vermieden werden. Nur so kann der Schock der Todesmitteilung gemildert
und die Botschaft, wenn auch zunächst nur an der Oberfläche,
angenommen werden. Hektik ist ein Garant für Missverstehen und die
Unfähigkeit Standpunkte gegenseitig zu akzeptieren. Auch die Dortmunder
Studie hat eindeutig gezeigt, dass mangelnde Zeit das entscheidende Problem
für unbefriedigende Gesprächsverläufe darstellt.
Wenn die Todesnachricht mitgeteilt
ist, sollte Zuhören der nächste Schritt im Gesprächsverlauf
sein. Es erlaubt dem Empfänger der Nachricht das Geschehene zu begreifen
und sein aktuelles Erleben zu artikulieren. Dem Arzt wiederum erleichtert
es, einen gewissen Eindruck von der Beziehung der Angehörigen zum
Verstorbenen zu bekommen. Es kann durchaus nützlich sein, diesen Eindruck
durch einfache Nachfrage besser zu konkretisieren: "Was war er für
ein Mensch?" "Wie sehr standen Sie sich nahe?" "Was hat er Ihnen bedeutet?"
Natürlich dürfen solche Rückfragen keinen Verhörcharakter
bekommen. Dem Empfänger der Todesnachricht muss die Zeit gegönnt
werden, die er braucht, um die aufkommende, entsetzliche Gewissheit zu
begreifen. Eine Zeit, die notwendig ist, damit "die Seele hinterherkommt".
Der Angehörige, der unerwartet eine Todesnachricht erhält, kann
in dieser Situation selbst zum Patienten werden.
Einfühlsame Wortwahl
ist unabdingbar: "Möchten Sie Ihren Mann (nicht die Leiche!) noch
einmal sehen?" Ratschläge sind nicht angesagt, schon gar nicht, wenn
es sich um rationale Argumente in einer emotionalen Extremsituation handelt
("Sie sind ja noch jung und können wieder Kinder haben.")
Gerade unerfahrene Kollegen
flüchten sich häufig unter einem meist gar nicht vorhandenen
Rechtfertigungsdruck in eine kaskadenartige Aufzählung der Maßnahmen,
die noch vor dem Tod getroffen worden waren. Hier gilt, dass Information
Kommunikation verhindern kann.
Der Schock der Todesnachricht
lässt sich eventuell auch durch das sog. Spiegeln im Gespräch
etwas mildern. Spiegeln bedeutet, dass der Arzt mit eigenen Worten die
Empfindungen seines Gesprächspartners diesem wie in einem Spiegel
deutlich macht: "Dies muss ein riesiger Verlust für Sie sein." "Sie
stehen jetzt wie unter einem Schock und können die ganze Situation
noch gar nicht richtig erfassen." Diese Methode des Spiegeln kann den Gesprächspartner
entlasten, einmal weil sie ihm zeigt, dass er verstanden wird, zum anderen,
weil verbalisierte Emotionen leichter verarbeitet werden können [13].
Die Technik des Spiegelns als eine der wirksamsten Methoden einer befriedigenden
Gesprächsführung sollte allerdings intensiv geschult und unter
Supervision erprobt werden [14].
Für manche Menschen
ist es in solchen Extremsituationen hilfreich, den Gesprächspartner
berühren, seine Hand halten oder ihn eventuell sogar in den Arm nehmen
zu dürfen. Solche entlastenden Gesten bewirken manchmal mehr als viele
Worte. Es scheint mir dabei aber wichtig zu sein, auszuloten wo die eigene
Toleranzschwelle hinsichtlich Nähe und Distanz liegt.
Die Bitte um Zustimmung
zur Obduktion
Die Todesnachricht und die
Bitte um Zustimmung zur Obduktion müssen streng separiert werden –
zeitlich und thematisch. Werden sie in "einem Atemzug" verkoppelt, ist
die Ablehnung so gut wie sicher. Die Frage nach der Zustimmung zur Obduktion
ist also Thema Nr. 2 im Gespräch mit den Angehörigen und der
Übergang eine besonders heikle Phase im Gespräch. Wichtig ist
daher eine eindeutige, wenn auch noch so kurze Pause vor dem Themenwechsel.
Aus Gesprächen mit Angehörigen potentieller Organspender, die
ebenfalls Todesnachricht und die Bitte um Zustimmung zu einem Eingriff
umfassen, wissen wir, dass eine thematische Trennung unerlässlich
ist.
Ein Gespräch, das auf
eine Zustimmung der Angehörigen zur Obduktion abzielt, sollte einen
ärztlich und menschlich beratenden4,
nicht fordernden Charakter besitzen. Ein wichtiges Ziel dieses Gesprächs
ist es auch, dass die Angehörigen, wie immer sie sich entscheiden,
zu dieser Entscheidung stehen können. Sonst können sich später
nur schwer ausräumbare Zweifel oder sogar Schuldgefühle einstellen.
In einem ergebnisoffenen Gespräch sollen die Angehörigen zu einer
für sie tragfähigen Überzeugung kommen. Das Gefühl,
in einer seelischen Ausnahmesituation überredet oder gar überrumpelt
worden zu sein, darf sich nicht einstellen.
Wichtig ist es auszuloten,
welche Vorstellungen und Bilder von einer Obduktion Angehörige bewegen.
Den manchmal geäußerten Befürchtungen, der Verstorbene
werde bei der Autopsie "ausgeweidet" oder "ausgeschlachtet", kann versichert
werden, dass eine Obduktion einen ärztlicher Eingriff mit dem Ziel
einer gesicherten Diagnosegewinnung darstellt, ähnlich einer Operation.
Ein argumentativer Einstieg
könnte "die letzte Sicherheit" der Diagnose sein, ohne die klinische
Diagnose selbst in Frage zu stellen. Viele Angehörige würden
sich noch lange Zeit mit Frage, was eigentlich zum Tode geführt hat,
herumschlagen. Dies gilt vor allem für plötzliche Todesfälle
oder aus der Sicht der Angehörigen schwer verständliche Todesursachen.
Eine besonders problematische Situation ist der plötzliche Kindstod.
Die Eltern werden oft von Schuldgefühlen geplagt oder durch mehr oder
minder verdeckte Schuldzuweisungen der Umgebung belastet [15 ].
Ein klares Obduktionsergebnis kann diesen subjektiv quälenden
Prozess rasch beenden.
Im Sinne eines fairen Angebotes
sollte immer auf eine Obduktion gedrungen werden, wenn nur der leiseste
Verdacht
einer ärztlichen Fehlhandlung im Raum steht. Der wissenschaftliche
Aspekt und der ärztliche Wunsch, aus der Krankheit jedes Patienten
lernen zu wollen, können zusätzliche Argumente sein. Wichtig
ist es abzuklären, ob versicherungs- oder versorgungsrechtliche
Aspekte von Bedeutung sein könnten. Auch muss den Angehörigen
verbindlich Auskunft über das Obduktionsergebnis zugesichert
werden.
Gelingt die Zustimmung nicht
im ersten Anlauf, ist nicht steigender Druck auf die Angehörigen
die adäquate Reaktion, sondern geduldiges Wiederholen der Argumente
und das Vermitteln des Gefühls, sich ohne Zeitdruck entscheiden zu
können. Eventuell ist eine Bedenkzeit einzuräumen.
Schließlich, je
vertrauensvoller und offener das Verhältnis zwischen Arzt und
Angehörigen schon während der Behandlungszeit war, umso
größer ist die Chance, dass die Bitte um Zustimmung zur Obduktion
erfolgversprechend ist.
Für viele Angehörige
ist es beruhigend, wenn ihnen die Möglichkeit für ein weiteres
Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt angeboten wird. Häufig
besteht das Bedürfnis, über Krankheit und Tod des Verstorbenen
aus der Wirklichkeit der Angehörigen und auch der des Patienten noch
einmal sprechen zu können. Auch hier ist aktives Zuhören die
wichtigste ärztliche Haltung. Sie erschließt unter anderem dem
Arzt die Chance, aus dieser Deutung und Auslegung der letzten Krankheit
seines Patienten mehr zu lernen, als Krankenakten meistens enthalten.
Zustimmung zur Obduktion
– Grundzüge des Gesprächs mit den Angehörigen
|
1. |
Grundlage: emotionale
Präsenz, aktives Zuhören, Einfühlungsvermögen und Akzeptanz |
2. |
Sterile Professionalität
und inneres Unbeteiligtsein sind wesentliche Ursachen für Ablehnung
und Aggressivität. |
3. |
Angemessener
Gesprächsrahmen (Besprechungszimmer, Abschiedsraum) - keine "Flurgespräche" |
4. |
Behutsame, einfache
und warmherzige Sprache |
5. |
Kein Zeitdruck! |
6. |
Deutliche Trennung
von Todesnachricht und dem Ersuchen um Zustimmung zur Autopsie: zeitlich
und thematisch. |
7. |
Das Ersuchen
um Zustimmung zur Obduktion soll beratenden, nicht fordernden Charakter
haben |
8. |
Argumente für
eine Obduktion können sein:
• |
"letzte diagnostische
Sicherheit" (vor allem bei plötzlichen oder überraschenden Todesfällen), |
• |
Aufklärung
bei Verdacht auf ärztliches Fehlverhalten, |
• |
Klärung
versicherungs- und versorgungsrechtlicher Fragen |
• |
wissenschaftliche
Fragestellungen (Nutzen für andere Patienten) |
|
9. |
Wenn die Zustimmung
nicht im ersten Anlauf zu erreichen ist: geduldiges Wiederholen der Argumente,
Einfühlen in die Gegenargumente, nochmals: kein Zeitdruck. Eventuell
Bedenkzeit anbieten |
10. |
Je vertrauensvoller
und offener sich die Arzt-Angehörigenbeziehung schon während
der Behandlungsphase gestaltet, desto eher ist ein positives Gesprächsergebnis
zu erwarten. |
|
|
Literatur:
[1] Becker, S. A., Wunderer
E., Schultz-Gambard J.: Muslimische Patienten. Ein Leitfaden zur interkulturellen
Verständigung in Krankenhaus und Praxis. 2. Auflage 2001.
[2] Todesnachricht Verwaiste
Eltern In Deutschland e.V.: Sie haben eine Todesnachricht zu überbringen...
– URL: http://www.veid.de -
[3] Arens, Chr.: Todesnachrichten:
Mitgefühl zeigen. Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 34-35 vom 27.08.01,
Seite A-2164 –
URL: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=28387
-
[4] Geisler, L.S.: Arzt und
Patient – Begegnung im Gespräch. Frankfurt/Main. 4. Auflage.2002.
S.348-351. –
URL: http://www.linus-geisler.de/monografien/monograf.html
-
[5] Lasogga, F. & Gasch,
B.: Psychische Erste Hilfe bei Unfällen. Edewecht: Stumpf & Kossendey,
2000, 2. Aufl.
[6] Bengel, J.: Psychologie
in Notfallmedizin und Rettungsdienst. S. 210 Springer Verlag. 1997.
[7] Überbringen von
Todesnachrichten. Die Streife, Polizei NRW, Heft 7-8/2001
[8] Wiegel, E.-M.: Bedrückende
Last: eine Todesnachricht überbringen. Deutsche Polizei, Heft 2, 1988.
[9] Überbringen einer
Todesnachricht. Eine Handreichung für den Überbringer einer Todesnachricht
mit praktischen Hinweisen und Beispielen aus dem Bereich der Bundeswehr.
Hrsg.: Konvent der Evangelischen Militärgeistlichen im Wehrbereich
I, Kiel. 2000.
[10] Weber, M., Werner, A.,
Nehring, C., Tentrup F-J.: Die Übermittlung schlechter Nachrichten.
Hilfen für gelingende Gespräche im ärztlichen Alltag. Med.
Klin. 1999;94:453-7 (Nr.8)
[11] v. Goethe, J.W.: Maximen
und Reflexionen. Text der Ausgabe von 1907. Insel, Frankfurt
[12] Schara, J.: Patientenführung
bei Krebsschmerz. In: Baar, H.A: Schmerzbehandlung in Praxis und Klinik.
Springer, Berlin. 1987, 114-127
[13] Geisler, L.: aaO. S
54-60. [4]
[14] Weber, W.: Wege zum
helfenden Gespräch – Gesprächspsychotherapie in der Praxis. 8.
Auflage. München-Basel 1987
[15] Stellungnahme der GEPS
zur Obduktion vom 24.11.2001. – URL: http://www.schlaud.de/geps/obduktion.htm
-
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Geisler, Linus S.: "Darf
eine Obduktion stattfinden?“ - Das wichtige Gespräch zwischen Arzt
und Angehörigen. Referat anlässlich des 16. Workshops Medizinethik
"... und ruhe in Frieden
– Annnäherung an eine Kultur der Obduktion" am 1. März 2003 im
St. Joseph-Krankenhaus, Berlin |
URL dieses Vortrags: http://www.linus-geisler.de/vortraege/0303obduktion.html |
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